Außenhandel

Außenhandel

Grundsätzlich sind der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschaftsverkehr frei. Durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Verbindung mit dem Recht der EU wird ein Rechtsrahmen vorgegeben.

Unternehmen, die international tätig sind, müssen die Vorschriften über Rüstungsgüter, Embargos und Dual-Use-Güter beachten, um nicht Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Gleichzeitig sind die wirtschaftlichen Risiken bereits im Vorfeld eines Vertrages zu bewerten. Eine schlechte Zahlungsmoral verbunden mit langfristigem Zahlungsverzug oder Nichtzahlung lösen in jedem Unternehmen erhebliche Liquiditätsengpässe aus, die mit hohen Sicherheitsforderungen durch die Banken verbunden sind oder sich auch zu Insolvenzen ausweiten.

Zoll

Unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen ist der Zoll eine moderne Wirtschaftsverwaltung. Der Zoll fördert mit vereinfachten Verfahren eine reibungslose Warenabfertigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Wirtschaftsbeteiligte die vereinfachten Verfahren beantragen und für sein Unternehmen nutzen. Dazu gehören der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), der zugelassene Ausführer (zA), der ermächtigte Ausführer (eA).

Die Anforderungen sind vielschichtig und bedürfen einer internen Zollorganisation.

Exportkontrolle

Die Exportkontrolle ist ein komplexes Fachgebiet mit unterschiedlichen Regeln. Das Exportkontrollsystem baut auf die Eigenverantwortung der Unternehmen auf. Bei Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern muss jedes Unternehmen die Beschränkungen beachten. Beschränkungen sind möglich, wenn höherrangige Schützgüter gewahrt werden müssen, § 4 AWG.

Bereits vor der Angebotsabgabe sind die Vertragsgrundlagen nach den Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, den Beschränkungen aufgrund von Embargos, der erfassten Güterlisten und der kritischen Endverwendung zu prüfen.

Compliance

Aus dem Englischen übersetzt ist Compliance, die Einhaltung, Erfüllung oder Konformität. Compliance wird als die Grundlage definiert für das regelkonforme Verhalten und Arbeiten der Personen im Unternehmen. Nicht nur das Einhalten der relevanten Gesetze und Vorschriften, sondern auch die persönliche Organisations- und Überprüfungspflicht durch das Management und den Aufsichtsgremien sowie die betriebliche Organisation im Unternehmen zur Vermeidung von Straftaten und Schäden für ein Unternehmen, werden unter Compliance verstanden.

Die Regelungsdichte nimmt immer weiter zu und jedes Unternehmen muss sich den Rechtspflichten selbst stellen.

In allen Fragen beraten und unterstützen wir Sie, damit Sie Ihre Ziele nachhaltig weiter entwickeln können.